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Aphten
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Aphten sind kleine Geschwüre - medizinisch: Ulzerationen - die oft allein, aber auch im Rahmen von inneren Erkrankungen unter anderem im Darm auftreten. Oft ist die vordere Wangenschleimhaut, die Zunge, der obere Gaumen oder der Genitalbereich betroffen.
Einige Tage bevor die Aphten auftreten, kommt es zu schmerzhaften Missempfindungen in dem betroffenen Schleimhautareal. Es sind zwei bis vier Millimeter große, flache und zum Teil belegte Gschwüre, deren Rand mit einem rötlichen Saum scharf begrenzt ist.
Dieser rote Saum ist das Zeichen für eine Entzündung. Sie ist für das Entstehen der Aphten verantwortlich, denn sie führt dazu, dass die empfindliche Schleimhaut über dieser Entzündung abstirbt. Als Folge entsteht ein Geschwür, das nach der Behandlung allerdings narbenlos abheilt. Wie es zu diesen Entzündungen kommt, weiß niemand genau. Wie bei vielen Haut- und Schleimhauterkrankungen bedarf es einer gewissen individuellen Anlage, die vererbt wird. Die Annahme, dass Viren wie zum Beispiel Herpes Viren die Erkrankung mit verursachen, konnte bisher noch nicht bestätigt werden.
Man unterscheidet zwischen gelegentlich auftretenden Aphten (medizinisch: habituelle Aphten) und den in regelmäßigen Abständen auftretenden chronisch-rezidivierenden Aphten. Bei letzteren spielen meist auch andere Erkrankungen oder Faktoren eine Rolle, die dann abgeklärt werden sollten. So wird berichtet, dass chronisch-rezidivierende Aphten bei Magen-Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), bei Eisen- und Vitaminmangelerkrankungen, aber auch während der Menstruation und nach Aufnahme bestimmter Nahrungsmittel wie Tomaten, Feigen, Käse und besonders Zitrusfrüchte auftreten.
Aphten kommen auch als ein Teil von Krankeitssymptomen im Rahmen von anderen Hauterkrankungen vor. Die bekannteste ist der Morbus Behcet, der in der Türkei und in Südostasien stark verbreitet ist. Diese Erkrankung ist im besonderen genetisch veranlagt. Zu den Mund- und Schleimhautaphten können Augenentzündungen, oberflächliche Venenentzündungen, Magen - Darmentzündungen, Gelenkentzündungen und Allgemeinsymptome wie Fieber, Abgeschlagenheit, Gewichtsverlust und Nachtschweiß auftreten.
Behandlung von Aphten:
Das Neuauftreten von Aphten lässt sich nur schwer verhindern. Allerdings bringen die heutzutage zur Verfügung stehenden Präparate die Aphten in den meisten Fällen zügig zur Abheilung.
Habituelle Aphten: Hat man das Gefühl, dass das Auftreten der Aphten an bestimmte Nahrungsmittel gebunden ist, sollten diese natürlich gemieden werden. Es empfiehlt sich insgesamt auf scharfe Speisen und Getränke zu verzichten. Sehr gut wirken speziell für die Schleimhäute entwickelte entzündungshemmende (kortikoidhaltige) und schmerzlindernde (analgetikahaltige) Haftpasten.
Chronisch-rezidivierende Aphten: Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren sollten andere Erkrankungen abgeklärt und ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel keine rezidivierende Herpesinfektion mitverantwortlich ist
Die Entfernung von Tätowierungen mittels Lasertechnologie
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Wer sein Tattoo wieder loswerden möchte, muß oftmals feststellen, dass das gar nicht so einfach ist. Die effektivste Methode, ein Tattoo zu entfernen, ist heutzutage die Lasertherapie. Die Ergebnisse sind häufig erstaunlich gut.
Die körpereigene Abwehr sorgt normalerweise für den Abtransport der Farbe aus der Haut. Der Körper kann die starken Farbstoffansammlungen
bei Tätowierungen in den verschiedensten Hautschichten unter normalen Bedingungen aber nicht selbständig ausscheiden. Er kapselt die Farben mit einer festen Schicht aus Kollagenfasern ein. Das macht ein Tattoo ja gerade so dauerhaft.
Die verschiedenen Lasersysteme zerbrechen die Farbstoffe in kleinste Teile. Jetzt kann das körpereigene Abwehrsystem diese kleinen Farbstücke problemlos abtransportieren.
Welche Lasersysteme sind zur Entfernung von Tätowierungen geeignet?
Die Farbpigment-Entfernung aus der Haut ist mit verschiedenen Lasersystemen möglich. Die am häufigsten eingesetzten Lasersysteme sind zur Zeit der Alexandrit-Laser, der frequenzverdoppelte 532-nm-Neodym-YAG-Laser, der q-switched-1064 nm Neodym-YAG-Laser sowie der q-switched Rubin-Laser.
Für welches Laser-Gerät sich der behandelnde Arzt zur Tätowierungsentfernung entscheidet, hängt unter anderem von der Farbe der zu entfernenden Tätowierung ab. Beispielsweise können rote Tätowierungsfarbstoffe nicht mit dem Rubin-Laser sondern sehr gut mit dem 532-nm-YAG entfernt werden. Grüne Tätowierungsfarbstoffe beispielsweise reagieren nicht auf das Licht des 532-nm-Neodym-YAG-Lasers, sondern können statt dessen z.B. mit dem 1064-nm-Neodym-YAG-Laser behandelt werden. So kann es erforderlich sein, zur Entfernung einer kleinen Tätowierung mehrere Lasersysteme einzusetzen.
Die Vorteile der Laserentfernung von Tätowierungen
Mit den von uns zur Tätowierungsentfernung eingesetzen Lasersystemen lassen sich fast alle heute üblichen Tätowierungsfarbstoffe (Ausnahme grün und blau) mit sehr geringem Narbenrisiko entfernen. Die Schmerzen sind der Laserbehandlung sind je nach Flächenausdehnung gering bis erträglich. Eine örtliche Betäubung ist meist nicht erforderlich. Meist sind mehrere Sitzungen sind notwendig.
Mögliche Nebenwirkungen, risiken und Komplikationen
Durch die Laser-Tattoo-Entfernung entstehen oberflächliche kleine Blutungen, die eintrocknen und verkrusten (vergleichbar der Tätowierungsprozedur). Diese kleinen Blutkrusten fallen nach 2 Wochen von alleine ab. Die Nachbehandlung erfolgt zur Vermeidung einer bakteriellen Infektion mit einer desinfizierenden Salbe.
Nach dem Abfallen der oberflächlichen Krusten bleiben die Hautstellen für einige Wochen gerötet. Im Anschluß an die Behandlung müssen die behandelten Stellen vor Sonnenlicht geschützt werden (Lichtschutzcreme mit Sonnenschutz-Faktor 25 bis 60 für 2 bis 6 Wochen).
Nach fast jeder Laser-Behandlungsmethode besteht die Möglichkeit unerwünschter, zeitweiser Hyperpigmentierung (Nachdunkelung) des behandelten Hautbezirks. Diese Komplikation ist vorübergehend. Immer bildet sich die Nachdunkelung nach einer gewissen Zeit - entweder von alleine oder durch die Anwendung spezieller Cremes- zurück. Um der Hyperpigmentierung von vorneherein vorzubeugen, ist für einige Wochen die Anwendung einer Lichtschutzcreme (Lichtschutzfaktor 25 bis 60)erforderlich.
Nach Laser-Tätowierungsbehandlung kann es in seltenen Fällen zu einer bleibenden Aufhellung (Hypopigmentierung) des behandelten Areals kommen. Üblicherweise wird diese meist kaum sichtbare Hautaufhellung aber vom Patienten gerne in Kauf genommen.
Es besteht ein geringes Narbenrisiko. Vorzugsweise dann, wenn die Blutkrusten gewaltsam entfernt wurden, oder wenn es zu einer Infektion der behandelten Stelle (selten) gekommen sein sollte. Das Risiko einer Infektion des behandelten Bezirks wird durch die Vermeidung von Schmutzarbeiten bzw die Anwendung antibakterieller Salben verhindert.
Wann ist eine Laserbehandlung nicht geeignet?
Selten reagieren einzelne Tattoo-Farbstoffe auf die Laserbehandlung mit Farbumschlag, statt mit Aufhellung. Dies sollte im Einzelfall durch Probebehandlung eines kleinen Areals vorher geklärt werden. . Nehmen Sie Kontakt zu uns auf ! Menschen mit sehr dunklem Hauttyp (beispielsweise Südamerikaner/Schwarze) für bestimmte Laserbehandlungen eine Gegenanzeige dar.
Behandlungsablauf
Die Entfernung von Tätowierungen ist meistens nicht in einer einzigen Sitzung möglich. Die Anzahl der notwendigen Behandlungssitzungen hängen vom verwandten Lasersystem, von der Tätowierungsfarbe und u.a. von der in die Haut eingebrachten Farbstoffmenge ab.
Eine Laientätowierung (gleich welcher Flächenausdehnung) benötigt bis zum Verschwinden bzw bis zur Aufhellung um 95% mit unseren Lasersystemen 1 bis 6 (meistens 2 bis 4) Sitzungen. Profi-Tätowierungen bzw Tattoos, die vorwiegend aus den schwieriger zu entfernenden Farben bestehen benötigen in der Regel 8 bis 12 Sitzungen. Zwischen den einzelnen Sitzungen, die in etwa 6-wöchigen Abständen erfolgen sollen, werden die durch den Laserstrahl mikronisierten Farbstoffmoleküle vom Körper abgebaut und abtransportiert. Das bedeutet, daß in den Wochen nach der Behandlung die Tattoo-Farbe kontinuierlich abblaßt.
Kosten
Die Behandlungskosten werden, da es sich meistens um eine medizinisch-kosmetische, nicht um eine medizinisch erforderliche Behandlung handelt, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Kosten richten sich nach Ausdehnung und Schwierigkeitsgrad und der Farbintensität der zu entfernenden Tätowierungen.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I. Allgemeines
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Anbieter stellt dem Kunden sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Informationen über Hauterkrankungen, deren Therapie sowie angrenzende Gebiete zur Verfügung. Die Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet z.T. öffentlich, z.T. vertraulich abgerufen werden.
§ 2 Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des beigefügten Leistungsangebots. Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Zusätzlich stellt der Anbieter eigene Aufwendungen in Rechnung.
Die Leistungen entsprechen den unter Recht aufgeführten Grundlagen.
§ 3 Leistungen des Kunden
a) Für die in §2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im beigefügtem Leistungsangebot ausgewiesene Preise.
b) Bei allen vereinbarten Preise handelt es sich um Festpreise oder um vorher zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbarte Preise.
§ 4 Vertragsverhältnis
a) Die Dauer der jeweiligen Auftragbearbeitung wird bis auf das Ende der Bearbeitung des jeweiligen Auftrages gesetzt.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Anbieter hält sich vor, bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretene Kosten bei dem Kunden geltend zu machen. Als wichtige Gründe für die Kündigung des Vertrages durch den Anbieter gelten:
· ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen
· ein Zahlungsverzug
· die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Anbieter.
· eine grundlegende Änderung des rechtlichen und technischen Standards im Internet, wenn es für den Anbieter dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen.
· Auflösung oder Konkurs oder Nichterbringung von Leistungen, die der Anbieter durch Dritte im Internet in Anspruch nimmt, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind.
§ 5 Leistungsangebot und allgemeine Leistungsbedingungen
Der Anbieter erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßnahme seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen sowie seiner Nutzungsbedingungen für Internet-Zugänge. Diese sind Bestandteile des Auftrages und liegen dem Kunden vor.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Anbieter die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Soweit einzelne Leistungen des Anbieters nach zeitlichen Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf zeitliche Abrechnung. Darin soll die Art der abgerechneten Leistungen und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
§ 6 Newsgroups
Der Anbieter hält sich vor, Nachrichten und Rundschreiben in der Newsgroups, die nicht den o.g. Rechten entsprechen und nicht im Sinne des Anbieters sind, zu löschen. Ebenso ist das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger untersagt.
Soweit Gegenstand der Leistungen des Anbieters auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach dem betrieblichen Erfordernissen des Anbieters.
§ 7 Datenbank
Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen und eine Wissenschaft im Fluß. Forschung und klinische Erfahrung erweitern Erkenntnisse, insbesondere für die Therapie. Soweit in dieser Datenbank eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird, darf der Leser zwar darauf vertrauen, daß Autoren und Herausgeber große Sorgfalt darauf verwandt haben, daß diese Angabe dem Wissensstand entspricht. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Jeder Benutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung der Beipackzettel der verwendeten Präparate und gegebenenfalls nach Konsultation eines Spezialisten festzustellen, ob die dort gegebene Empfehlung für Dosierungen oder die Beachtung von Kontraindikationen gegenüber der Angaben in dieser Datenbank abweicht. Eine solche Prüfung ist besonders wichtig bei selten verwendeten Präparaten oder solchen, die neu auf den Markt gebracht worden sind. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.
§ 8 Datenschutz im Internet
Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, daß der Datenschutz für Datenübertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Anbieter das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und die Dateninformationen und unter Umständen auch weitere Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren, dies gilt insbesondere für Emails, den Chat und den Zahlungsverkehr. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt daher der Kunde selbst Sorge.
Die vertraulichen Informationen eines Kunden insbesondere seine Daten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft zugänglich gemacht werden, werden von der Anbieter vertraulich behandelt.
Die Verpflichtung des Anbieter zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn solche Informationen
1.1 entweder öffentlich zugänglich sind oder, ohne einen Vertragsverletzung unserseits veröffentlicht werden;
1.2 rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden;
1.3 vom Kunden des Anbieters ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden;
1.4 von dem Anbieter unabhängig entwickelt wurden;
1.5 vom Kunden zu Veröffentlichung freigegeben wurden;
1.6 vom Kunden als "nicht vertraulich" behandelt wurden.
1.7 Desweiteren ist der Anbieter nicht verantwortlich zu machen für Verletzungen der Vertraulichkeit, die durch Ausführung des Kunden oder von ihm beauftragter Servicenutzer entstehen. 1.8 Gesetzlich oder gerichtlich auferlegte Offenlegungen wird der Anbieter nachkommen.
2.Bei der Datenübertragung über Netze Dritter übernimmt der Anbieter keine Haftung für Übertragungsfehler, Veränderungen oder den Verlust von Informationen sowie die Datensicherheit.
3.Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß der Anbieter seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3.1 Die im Rahmen des Fragebogens erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Auswertung gespeichert und nach Beendigung des Auftrages gelöscht.
4.Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist sowie für die Bearbeitung erforderlich ist.
§ 9 Haftung:
Der Anbieter haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Für den Bereich Newsgroup kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 10
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Vefügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 11
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Anbieters örtlich zuständige Gerichte ausschießlich zuständig. Der Anbieter kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- und Geschäftssitz erheben.
§ 12 Sonstiges:
Alle Erklärungen des Anbieters können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragverhältnisses. Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Anbieter nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
5.Der Anbieter behält sich für den Fall der Zuwiderhandlung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitere Maßnahmen (z.B. strafrechtliche Verfolgung) im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und Möglichkeiten vor. Mit Inanspruchnahme der Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die AGBs in vollem Umfang.
Grundsätzlich besteht für jede natürliche und juristische Person die Möglichkeit, Informationen und Dienstleistungen im Internet anzubieten.
Sofern diese Tätigkeit von einem Arzt ausgeübt wird, können sich Einschränkungen aus der im zuständigen Ärztekammerbereich gültigen Berufsordnung, sowie dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ergeben.
II. Berufsordnung
a) Anwendbarkeit
Der Arzt unterliegt grundsätzlich den Vorschriften der jeweiligen Berufsordnung und der hierzu gehörenden Überwachung durch die zuständige Ärztekammer. Diese Einschränkung bezieht sich nicht nur auf die Ausübung der ärztlichen, sondern auch auf jede berufsfremde Tätigkeit, sofern diese einen Einfluß auf die ärztliche Tätigkeit haben kann.
Über den Internetdienst sollen durch einen Arzt überwiegend medizinische Informationen beschafft und angeboten werden. Da einem Arzt bei der Vermittlung solcher Informationen grundsätzlich ohne weiteren Nachweis die notwendige Kompetenz zugebilligt wird, wird schon durch die Benennung der Berufsbezeichnung ein Vertrauenstatbestand geschaffen, der in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit steht.
Der vorliegende Internetdienst unterliegt somit auch dann den Einschränkungen der Berufsordnung und der Überwachung der zuständigen Kammer, wenn über diesen keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.
b) Zuständigkeit
Der Internetdienst berücksichtigt daher die Berufsordnungen der Ärztekammern des Saarlandes und der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und unterliegt der Überwachung beider Ärztekammern.
c) Erlaubnis durch die Berufsordnungen
Die derzeit gültigen Berufsordnungen (Saarland in der Fassung vom 1.1.1978 und Westfalen-Lippe in der Fassung vom 23.2.1995) sehen eine Tätigkeit im Internet nicht vor. Die auf dem 100. Deutschen Ärztetag in Eisenach beschlossene Musterberufsordnung (MBOÄ) ist in beiden Ländern noch nicht in geltendes Rechts umgesetzt worden.
Beide Kammern erlauben jedoch schon jetzt den Ärzten im Kammerbereich die Nutzung des Internets nach Maßgabe der MBOÄ. Insoweit wird auf die anliegenden Stellungnahmen der Kammern verwiesen.
Die MBOÄ sieht unter Artikel D I Nr.6 die Präsentation von Arztinformationen in öffentlich abrufbaren Computerkommunikationsnetzen ausdrücklich vor:
"Für öffentlich abrufbare Arztinformationen in Computerkommunikationsnetzen, insbesondere für Praxisinformationen ("virtuelle Schaufenster") gelten die Vorschriften der §§ 27 und 28 sowie des Kapitels D Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Absatz 3 entsprechend. Die Veröffentlichungen von nur für die Patienteninformation in Praxisräumen zugelassenen Mitteilungen (Kapitel D Nr. 5) ist in Computerkommunikationsnetzen gestattet, wenn durch verläßliche technische Verfahren sichergestellt ist, daß der Nutzer beim Suchprozeß zunächst nur Zugang zu einer Homepage des Arztes erhalten kann welche ausschließlich für das Praxisschild zugelassenen Angaben enthält, und erst nach einer weiteren Nutzerabfrage die Praxisinformationen zugänglich gemacht werden."
Die Präsentation eines ärztlichen Informtionsdienstes im Internet verstößt somit grundsätzlich nicht gegen die Berufsordnungen der Länder Saarland und Westfalen-Lippe.
d) Einschränkungen durch die MBOÄ
1. Der einen Internetdienst betreibende Arzt hat die §§ 27 + 28 MBOÄ zu beachten.
§ 27 Unerlaubte Werbung, erlaubte sachliche Information über die berufliche Tätigkeit
Der Arzt darf für seine berufliche Tätigkeit oder die berufliche Tätigkeit anderer Ärzte nicht werben. Sachliche Informationen sind in Form, Inhalt und Umfang gemäß den Grundsätzen des Kapitels D Nr. 1 bis 6 zulässig.
Der Arzt darf eine ihm verbotene Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Dies gilt auch für die anpreisende Herausstellung von Ärzten in Ankündigungen von Sanatorien, Kliniken, Institutionen oder anderen Unternehmen. Der Arzt darf nicht dulden, daß Berichte oder Bildberichte mit werbender Herausstellung seiner ärztlichen Tätigkeit unter Verwendung seines Namens, Bildes oder seiner Anschrift veröffentlicht werden.
§ 28 Öffentliches Wirken und Medientätigkeit
Veröffentlichungen medizinischen Inhalts oder die Mitwirkung des Arztes an aufklärenden Veröffentlichungen in den Medien sind zulässig, soweit die Veröffentlichung und die Mitwirkung des Arztes auf sachliche Information begrenzt und die Person sowie das Handeln des Arztes nicht werbend herausgestellt werden. Dies gilt auch für öffentliche Vorträge medizinischen Inhalts.
Für den Arzt ergibt sich hieraus die Verpflichtung, daß nur sachliche Informationen übermittelt oder bereitgestellt und weder seine Person, noch seine Tätigkeit als Arzt werbend herausgestellt werden darf. Eine derartige Werbung ist insbesondereanzunehmen, wenn auf die Praxis oder das Krankenhaus in welchem der Arzt tätig ist hingewiesen, oder seine Person zur Steigerung des Bekanntheitsgrades besonders herausgestellt wird. Die Internetseiten des Informationsdienstes dürfen daher den Arzt zwar benennen, ihn jedoch nicht z.B. als "Spezialisten" oder "Experten" bezeichnen. Ebenfalls unterbleiben sollte jeglicher Hinweis auf andere Tätigkeiten des Arztes, sowie auf den Ort, an welchem die ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, da ansonsten der Tatbestand der unerlaubten Werbung erfüllt wird. Um diesem Vorwurf vorzubeugen empfiehlt es sich zudem, auf den Internetseiten, sowie auf den e-mails einen Hinweis für den Benutzer auf sein Recht zur freien Arztwahl anzubringen.
2. Der einen Internetdienst betreibende Arzt hat Artikel II § 7 Nr.3 MBOÄ zu beachten.
II. § 7 Nr.3
Der Arzt darf individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen
Die Vorschrift verbietet die ausschließliche Beratung von Patienten über das Internet. Eine individuelle Einzelfallberatung mittels e-mail oder chat ist daher nicht möglich.
Bei dem Betreiben des vorliegenden Internetdienstes ist somit unbedingt darauf zu achten, das Anfragen nur allgemein beantwortet werden dürfen. Eine individuelle Beratung oder die Unterbreitung von Therapievorschlägen welche vom Benutzer geschilderte Symptome oder Beschwerden berücksichtigen dürfen weder per e-mail, noch mittels chat erfolgen.
Sofern jedoch Anfragen mit der Übermittlung von allgemeinen Informationen zu bestimmten Krankheitsbildern, Therapiemöglichkeiten, etc. beantwortet werden, begegnet dies keinen Bedenken.
Das Anbieten von sachlichen Informationen, sowie der Informations- und Literaturrecherche verstößt ebenfalls nicht gegen Vorschriften der Musterberufsordnung.
e) Einschränkungen durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Weiterhin zu berücksichtigen ist das in § 12 Abs.2 HWG enthaltene Verbot, Verfahren oder Behandlungen zu bewerben, die sich auf Bekämpfung meldepflichtiger Krankheiten, Geschwulstkrankheiten oder anderer in der Anlage zu § 12 enthaltenen Krankheiten beziehen. Insoweit wird auf die beiliegende Anlage zu § 12 verwiesen.
III: Lexikon
Wie jede Wissenschaft ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen und eine Wissenschaft im Fluß. Forschung und klinische Erfahrung erweitern Erkenntnisse, insbesondere für die Therapie. Soweit in dieser Datenbank eine Dosierung oder eine Applikation erwähnt wird, darf der Leser zwar darauf vertrauen, daß Autoren und Herausgeber große Sorgfalt darauf verwandt haben, daß diese Angabe dem Wissensstand entspricht.
Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Jeder Benutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung der Beipackzettel der verwendeten Präparate und gegebenenfalls nach Konsultation eines Spezialisten festzustellen, ob die dort gegebene Empfehlung für Dosierungen oder die Beachtung von Kontraindikationen gegenüber der Angaben in dieser Datenbank abweicht. Eine solche Prüfung ist besonders wichtig bei selten verwendeten Präparaten oder solchen, die neu auf den Markt gebracht worden sind. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.
LITERATUR-BÜCHER
Die in diesen Datenbanken enthaltenen Dokumente enthalten Zusammenfassungen des momentan vorliegenden dermatologischen Wissens und beziehen sich wesentlich auf die auf dem Markt erhältlichen Standardwerke.
Ackerman AB (1978) Histologic Diagnosis of Inflammatory Skin Diseases. Lea & Febiger, Philadelphia
Adler G, Burg G, Kunze J, Pongratz D, Schinzel A, Spranger J (1996) Leiber - Die klinischen Syndrome. 8. Auflage. Urban und Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore
Altmeyer P, Bacharach-Buhles M, Holzmann H (1995) Bildlexikon der Dermatologie. 2. Auflage. Springer Verlag, Berlin-Heidelberg-New York-Tokio
Altmeyer P. (1998) Therapielexikon - Dermatologie und Allergologie 1. Auflage. Springer Verlag, Berlin-Heidelberg-New York-Tokio
Arzneimittelkursbuch 96/97 (1996) Arzneimittel-Verlags GmbH Berlin
Ashton R, Leppard B (1994) Differentialdiagnose in der Dermatologie. 2. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart-Jena-New York
Braun-Falco O, Plewig G, Wolff HH (1995) Dermatologie und Venerologie. 4. Auflage. Springer Berlin-Heidelberg-New York-Tokio
Champion RH, Burton JL, Ebling FJG (1992) Rook/Wilkinson/Ebling Textbook of Dermatology. 5. Auflage. Blackwell London-Edinburgh-Boston
Fitzpatrick TB, Eisen AZ, Wolff K, Freedberg IM, Austen KF (1993) Dermatology in General Medicine. 4. Auflage. Mc Graw-Hill, New York-St. Louis-San Francisco
Fitzpatrick TB, Johnson RA, Polano MK, Suurmond D, Wolff K (1993) Synopsis und Atlas der klinischen Dermatologie. Häufige und gefährliche Krankheiten. 2. Auflage. McGraw-Hill, New York-St. Louis-San Francisco
Ghatan HEY (1994) Dermatological differential diagnosis and pearls. Parthenon, New York-London
Henz BM, Zuberbier T, Grabbe J (1996) Urtikaria. 2. Auflage Springer. Berlin-Heidelberg-New York
Marghescu S, Wolff HH (1977) Untersuchungsverfahren in Dermatologie und Venerologie. 2. Auflage. Bergmann Verlag, München
McKee PH (1989) Pathology of the skin with clinical correlations. Lippincott, Philadelphia
Orfanos CE, Garbe C (1995) Therapie der Hautkrankheiten. Springer, Berlin-Heidelberg-New York-Tokio
Parish LC, Kauh YC, Luscombe HA (1993) Color Atlas of Difficult Diagnoses in Dermatology. Igaku-Shoin, New York-Tokio
Plewig G, Kligman AM (1994) Akne und Rosazea. Springer, Berlin-Heidelberg-New York-Tokio
Schmoeckel C (1994) Lexikon und Differentialdiagnose der klinischen Dermatologie. 2. Auflage. Thieme, Stuttgart-New York
Spitz JL (1995) Genodermatoses, Williams & Wilkins, Baltimore
Stolz W, Braun-Falco O, Bilek P, Landthaler M (1994) Atlas der Dermatoskopie.
Blackwell, Berlin-London-Cambridge
Stolz W, Braun-Falco O, Landthaler M (1997) Klinische Dermatologie - CD-ROM Lasion Verlag
Winkler (1973) Dermatologie. 2. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin-New York
IV. Preise
Um die Kosten der Beratung im Überblick zu behalten, bieten wir unsere Festpreistarife an.
Je nach Beratung unterscheiden wir mehrere Stufen
1. Literaturrecherche in Datenbanken zu gegeben Stichworten und Problemen (je 3,00 Euro pro Abstract)
2. Spezielle Bearbeitung eines Problems für z.B. Unternehmen inklusive Recherche, Aufbereitung und Lieferung einer festgelegten Informationsmenge.(Individuelle Preisvereinbarung nach Anfrage)
Stunden- und Tagessätze für individuelle Fragestellung
Stundensatz Recherche in Online-Datenbanken 60,00 Euro / Stunde
Stundensatz Recherche im Internet 40,00 Euro / Stunde
Aufbereitung und Zusammenfassung von Ergebnissen 40,00 Euro / Stunde
Zusätzlich fallen die jeweiligen Kosten für Online-Datenbanken und Dokumentgebühren an. Im Rahmen eines individuellen Angebotes legen wir ein Recherchebudget mit Arbeitszeit für Recherche und Zusammenfassung und maximaler Dokumentmenge fest.
Ergebnisversand
Wir bieten den Versand von Rechercherergebnissen per E-Mail, Fax oder Briefpost an. Innerhalb von Deutschland gelten folgende Versandkosten:
E-Mail keine Versandkosten
Fax +6,00 Euro (max. 20 Seiten, jede weitere Seite 0,50 Euro)
Briefpost + 4,00 Euro
Zahlungsbedingungen
Private Kunden zahlen bitte per Bankeinzug. Für Unternehmen ist die Zahlung auf Rechnung (Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsdatum) möglich.
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift
An Zahlungsempfänger:
AIP24 GmbH
www.Hautinfo.de
Oberstwies 31
66663 Merzig
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
AIP 24 GMBH
Ansprechpartner Dr. Sander
Geschäftsführer Dr. Sander
OBERSTWIES 31
66663 MERZIG (HRB 4483) - DEUTSCHLAND
PHONE: (für alle Anfragen) 0171-3830802
FAX: 06074-2117822
STEUERNR.: 020/10500500
UST-IDNR.: DE 212329396
info [a] hautinfo.de
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das am 13. Juni 2014 in Kraft tretende neue Fernabsatzrecht unterscheidet im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher u. a. zwischen Verträgen über die Lieferung von Waren, Verträgen über die Lieferung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte und Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen.
Im Falle einer Dienstleistung kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass (a) die Dienstleistung durch uns vollständig erbracht wurde und (b) mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie als Verbraucher Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben und nachdem Sie außerdem Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Erlischt das Widerrufsrecht nicht vorzeitig und machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, nachdem bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, haben wir einen Anspruch auf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen.
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Des weiteren weisen wir zur Online-Schlichtungsstelle der EU hin. Der Link lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
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Kälteschäden der Haut
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Der Winterurlaub steht vor der Tür, Ski fahren unter blauem Himmel oder andere angenehme Dinge im Schneeparadies machen. Wie im Sommerurlaub kann man sich aber einige unangenehme Mitbringsel einheimsen. Nicht nur die Sonne in den Bergen, auch die für die Haut ungewohnte Kälte kann schaden. Erfrierungen (Congelatio, Kongelation) kann man sich schneller zuziehen als man denkt.
Durch die Kälteeinwirkung kommt es zur Gefäßwandschädigung kleiner und kleinster Schlagadern im Bereich der Haut und der Körperendungen, am häufigsten an den Fingern, Zehen, Nasen und Ohren. Diese Kälteangitis kann zum Verschluss der Gefäße und zum Absterben der Haut führen.
Befund: Bei leichten Erfrierungen ist die Haut erst kalt, weiß und gefühllos, später blaurot und äußerst schmerzhaft. Schwillt der erfrorene Körperteil stark an und bilden sich Blasen an der Haut, liegt bereits eine mittelschwere Schädigung vor. Eine schwere Erfrierung ist durch Zerstörung der Haut und evtl. der darunter gelegenen Weichteile (Nekrose) gekennzeichnet. Der betroffene Körperteil ist schwarzblau verfärbt und gefühllos.
Behandlung: Der erfrorene Körperteil wird langsam wieder erwärmt (z.B. im Wasserbad). Während mittelschwere Erfrierungen narbenlos abheilen, kann bei schwer geschädigten Körperteilen mit ausgedehnten Nekrosen sogar eine Amputation notwendig sein.
Schutz: Ausreichend warme Kleidung (Handschuhe nicht vergessen!) tragen, ist eigentlich der sinnvollste und einfachste Schutz. Besonders wichtig ist die Kopfbedeckung, da der Körper über den Kopf einen großen Teil seiner Wärme abstrahlt.
Achtung: Gerade Raucher sind besonders gefährdet, da bei Ihnen die Durchblutung in den Akren (zu deutsch: Finger und Zehen) häufig leicht reduziert ist.
Impressum
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hautinfo.de ist ein Projekt der AIP24 GmbH - Agentur für Ideen und Projekte (HRB: 4483 Amtsgericht Merzig)
Impressum:
AIP 24 GMBH
Ansprechpartner Dr. Sander
Geschäftsfürer Dr. Sander
OBERSTWIES 31
66663 MERZIG (HRB 4483) - DEUTSCHLAND
PHONE: 0171 - 3830802
FAX: 06861 - 5245
STEUERNR.: 020/10500500
UST-IDNR.: DE 212329396
Email:
Für den Inhalt und fachliche Betreuung:
Hr Dr. P. Sander, Fr Dr S. Kotitschke
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Des weiteren weisen wir zur Online-Schlichtungsstelle der EU hin. Der Link lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Realisierung und Fragen zum Webauftritt:
Dipl.-Ing. Knut Nickol - kreativland.de | optimiert mit rankmio.de
Trockene Lippen im Winter
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Im Winter leidet man gern unter trockener Haut und trockenen Lippen.
Viele Tipps helfen auch allgemein bei trockener Haut.
Weshalb trocknen Haut und Lippen aus?
Schmusekater für Katzenallergiker
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Die Zeiten, in denen sie jedem Miezekätzchen aus dem Weg gehen mußten, um rote Augen oder gar einen Asthmaanfall zu vermeiden, sind vorbei. Jetzt können auch Kinder mit Katzenallergie mit einem niedlichen kleinen Katerchen schmusen.
Denn in den USA sind die erste hypoallergenen Katzen auf den Markt gekommen. Der US-Biotechnikfirma Allerca sei es gelungen, durch selektives Züchten dasjenige Protein der Katzen "auszumendeln", das die allergischen Reaktionen triggert, meldet BBC online.
Etwa eine von 50 000 Katzen kommt ohne das Glykoprotein Fel d1 in Speichel, Fell und Haut auf die Welt. Nur diese Katzen hat das Unternehmen für die Zucht eingesetzt.
Die Zucht war also aufwendig, deshalb sind die hypoallergenen Katzen teuer: Sie kosten für Europäer 5950 US-Dollar (etwa 4656 Euro). Dennoch gibt es schon eine Warteliste. Seit zwei Jahren nimmt die Firma nämlich schon Bestellungen an.
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hautinfo.at
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Hier finden Interessierte neben gebündelten, seriösen Informationen zu Hautkrankheiten vor allem ein geschütztes Forum, in der sie sich mit anderen Betroffenen austauschen können.
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Sonnenallergie
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Hinter diesem Begriff stecken unangenehme Hautreaktionen der Haut auf UV - Licht. Hautärzte unterscheiden 3 Formen: (1) Polymorphe Lichtdermatose (PMD) (2) Mallorca-Akne (3) Photoallergische Reaktionen
(1) Polymorphe Lichtdermatose (PMD) Die häufigste aller Hautreaktionen tritt bevorzugt auf Hautpartien auf, die noch nicht an die Sonne gewöhnt sind (Ausschnitt, Schultern, Nacken). Meist äußert sich die PMD mit Quaddeln, juckende Flecken oder Bläschen. Verantwortlich für diese Hauterscheinungen ist die UVA-Strahlung. Meist sind junge Frauen davon betroffen. Da PMD unterschiedliche Erscheinungsformen hat, kann man nicht genau vorhersehen, wann Sie auftritt. Oft verschwindet der Ausschlag nach ungefähr ein bis drei Wochen Sonnengewöhnung, oder sie tritt nur im Urlaub im Süden auf. Zur Vorbeugung wird die Einnahme von Betacaroten (Provitamin A), rund einen Monat vor Antritt der Reise beginnend, empfohlen.
(2) Mallorca-Akne Diese Art der Sonnenallergie tritt durch Reaktionen zwischen UV-Licht der Sonne und Inhaltsstoffen der Sonnenschutzpräparate oder anderer Körperpflegemittel. Vor allem fetthaltige Inhaltsstoffe und Emulgatoren macht man für diese Reaktion verantwortlich. Auf der Haut - meist im Dekolleté - entstehen kleine akneartige Knötchen. Da die Zusammensetzung der heutigen Lichtschutzmittel immer mehr verfeinert wird, leiden nur noch wenige Menschen unter dieser Sonnenallergie. Zur Vorbeugung empfiehlt sich die Verwendung von fettfreien Sonnenpräparaten mit einem hohen UVA- Lichtschutz. Außerdem sollten während der gesamten Zeit des Sonnenbadens auch andere fetthaltige Pflegemittel möglichst gemieden werden.
(3) Photoallergische Reaktionen Viele Stoffe bilden durch Reaktion mit dem Sonnenlicht Abbauprodukte, die Allergien oder Hautverfärbungen auslösen können. So kann nicht nur die Einnahme von Arzneimitteln (z.B. Antibiotika, Antirheumatika, Entwässerungsmittel, Johanniskraut) zu solchen Erscheinungen führen. Aber auch der Kontakt mit manchen Pflanzen (Sellerie, Petersilie, Zitrusfrüchte, Saft des Feigenbaums, Bärenklau) ruft photoallergische Reaktionen hervor. Sollten Sie dauerhaft Arzneimittel einnehmen müssen, klären Sie vor Ihrem Urlaub ab, ob es Probleme mit der Sonne geben kann. Bei bekannten Allergien auf die chemischen Filter der Lichtschutzpräparate, empfiehlt es sich die Verwendung von Sonnenmitteln mit ausschließlich mineralischen Filtern, Mikropigmenten wie Titandioxid oder Zinkoxid. Auf dem Markt gibt es mittlerweile eine größere Auswahl an Sonnenschutz mit Mikropigmenten.
Kreuzallergien
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Kreuzallergien
Eine Erdbeere, Haselnüsse oder ein Stück Apfel in den Mund schieben - für Menschen mit einer Birkenpollenallergie kann das böse enden....
Die Zunge kribbelt, sie bekommen Durchfälle und Krämpfe. Meist steckt keine weitere Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel dahinter, sondern die Beschwerden sind die Folge einer bereits vorhandenen Allergie. Oft handelt es sich dabei um eine Pollenallergie.
Wer an einer Allergie leidet, sollte sich auch vor so genannten Kreuzreaktionen in Acht nehmen. Die Immunabwehr kann unzählige Fremdstoffe unterscheiden. Scheinbar nicht verwandte Tier- oder Pflanzenarten besitzen häufig ähnliche allergieauslösende Bestandteile, die Verwechslungen provozieren. So kann ein Latexallergiker beispielsweise auf Kiwis überreagieren, auch wenn er niemals zuvor von der Frucht gekostet hat.
Pollen und ... ?
Die häufigsten Kreuzallergien sind so genannte Pollen-assoziierte Nahrungsmittelallergien. Beispiele für mögliche Verwechslungen sind:
Birkenpollen: Apfel, Birne, Brombeere, Erdbeere, Himbeere, Haselnuss, Litschi, Mandel, Quitte, Sellerie und Steinobst (Aprikose, Zwetschge etc.).
Beifußpollen: Sellerie, Küchenkräuter, Gewürze (Anis, Koriander, Zimt etc.).
Gräserpollen: Getreide, Hülsenfrüchte (Soja, Erdnüsse etc.)
Latex (Kautschuk): Ficus benjamini, Avocado, Banane, Feige, Kiwi, Passionsfrucht, Papaya, Sellerie, Tomate, Kartoffeln, Buchweizen etc.
Hauststaubmilben: Vorratsmilbe, Krustentiere (Flusskrebs, Garnelen etc.), Muscheln etc.
Nüsse und Samen: Cashew, Erdnuss, Haselnuss, Mandel, Mohn, Pistazien (auch Sonnenblumensamen), Sesam und Walnuss etc.
Hühnereiweiß: Ente, Gans, Truthahn etc.
Fischeiweiß: Aal, Kabeljau, Karpfen, Thunfisch, Seezunge etc.
Diese Kreuzallergien müssen nicht unbedingt auftreten, und auch nicht in diesem Umfang. Empfehlenswert ist es, sich bei einer bestehenden Allergie auch auf die möglichen Kreuzallergien testen zu lassen.
