Ab dem 1. Januar 2015 wird die Berufskrankheitenliste um eine wichtige Erkrankung erweitert: Der Hautkrebs gilt dann als neue Berufskrankheit.

Als Berufskrankheiten sollen ab 2015 Plattenepithelkarzinome und flächig auftretende aktinische Keratosen (heller Hautkrebs) anerkannt werden.

Beide Tumorarten zählen zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland; sie sind auch in der Tendenz zunehmend.

 

 

 

 

 

 

Wie der Verband der Deutschen Dermatologen mitteilte, bekommen Menschen, die in ihrem Beruf über Jahre der Sonne ausgesetzt sind, bei einer Form von hellem Hautkrebs (Stachelzellkrebs) und Vorstufen somit zum ersten Mal geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu den Anspruchsberechtigten mit erhöhtem Hautkrebsrisiko durch die Arbeit im Freien gehören zum Beispiel Dachdecker, Landwirte und Seeleute, Bauarbeiter, Briefträger, Skilehrer und Bademeister.

Diese Personen haben- verglichen mit dem „normalen Bürger“- ein um 77 Prozent erhöhtes Risiko, an Stachelzellkrebs zu erkranken. Bei Basaliomen ist das Risiko um etwa 43 Prozent erhöht.

Die Unfallversicherung zahlt dann für diese Berufsgruppen neben der Behandlung und Reha-Maßnahmen auch Entschädigungen + Renten. Die Leistungen können bei weitem über den Beträgen liegen, die private oder gesetzliche Krankenkassen erstatten. Zudem gelten sie auch für Rentner.  

Die Unfallversicherung rechnet mit Mehrkosten von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs.